Der Vorstand wird alle 4 Jahre neu gewählt und ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.
Im Sinne des § 26 BGB wird der Verein vertreten durch:
Jeweils 2 der genannten Vorstandsmitglieder vertreten den Verein in gemeinsamer Vertretungsbefugnis.
                  
§ 9 Rechnungsprüfung

Die Rechnungsprüfung führen mindestens zwei Mitglieder des Fördervereines durch, die nicht Vorstandsmitglied sind.

§10 Auflösung des Vereines und Verwendung des Vereinsvermögens

Zu einem Beschluss, der die Auflösung des Vereins enthält, ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder eine Mehrheit von Dreivierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Bei Auflösung des Vereines fällt das Vermögen an die Kirchgemeinde Karow und darf nur für kirchenbauliche Zwecke verwendet werden.


Die Satzung tritt mit ihrer Beschlussfassung am 10.04.2003 in Kraft.

Karow, den 10.04.2003
                                                                   
                   Beitragsordnung

Nach § 5 der Satzung des Fördervereins Barock-Kirche Karow e.V. sind die Mitglieder zur Zahlung
von Mitgliedsbeiträgen und einer einmaligen Aufnahmegebühr verpflichtet.
Die Aufnahmegebühr bei Vereinseintritt beträgt 5 Euro.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für das laufende Jahr 12 Euro.
Auf Antrag eines Mitgliedes kann dieser von der Beitragszahlung befreit werden. Über die Beitragsbefreiung befindet der Vorstand.
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Ulrich Seiß, Karow
Mail: seiss-karow@gmx.de
Telefon: 039347 9011

Für Hinweise sind wir stets dankbar.